Antrag auf Verlegung des ORTSEINGANGSSCHILDS KAPELLENSÜNG
Gemeinde Lindlar
Herrn Bürgermeister Dr. G. L u d w i g
Herrn Ausschussvorsitzenden G. Werner
Borromäusstr. 1
51789 Lindlar 18.04.2023
Verlegen der Ortstafel und der Tempo-30-Zone in Kapellensüng
Sehr geehrter Herr Dr. Ludwig,
sehr geehrter Herr Werner,
der Ausschuss für Sicherheit und Ordnung möge beschließen:
Auf der gemeindlichen Verbindungstraße zwischen Bonnersüng und Kapellensüng werden die Ortstafel und der Beginn der Tempo-30-Zone in Richtung Bonnersüng verlegt.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Antrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu stellen.
Begründung:
Bereits vor einigen Jahren wurde der Rosenweg verlängert und bebaut. Für zu Fuß Gehende und Radfahrende wurde das Wohngebiet dabei auch in/aus Richtung der gemeindlichen Verbindungsstraße zwischen Kapellensüng und Bonnersüng mit einem Weg erschlossen. Die betreffende Beschilderung auf der Verbindungsstraße blieb jedoch unverändert. An der Einmündung des Erschließungsweges ist demnach Tempo 100 erlaubt. Tatsächlich ist vor Ort zu beobachten, dass nach Kapellensüng einfahrende erst in Höhe des Ortsschildes abbremsen, während Ausfahrende nach passieren des Ortsschildes unverzüglich und deutlich beschleunigen.
Seit Abschluss der Bebauung wird dieser Erschließungsweg stark frequentiert, auch von spielenden Kindern, teilweise mit Fahrrädern. Mit der Gestaltung der Einfriedung angrenzender Grundstücke ist inzwischen eine bemerkenswerte Sichtbehinderung entstanden, gleichermaßen für den Kfz-Verkehr auf der Verbindungsstraße wie für Menschen, die das Wohngebiet über den Erschließungsweg verlassen.
Das beigefügte Bild1 zeigt die Gesamtsituation, Bild2 die Sichtbehinderungen an der Einmündung und Bild3 die Situation bzw. den Blickwinkel für den Erschließungsweg Nutzende.
Die FDP-Fraktion regt deshalb an, die Ortstafel an den Beginn der linksseitig Richtung Kapellensüng befindlichen Grundstückseinfriedung (grüne Hecke auf Bild1) zu verlegen und die Tempo-30-Zone spätestens in Höhe der Einmündung des Erschließungswegs beginnen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Harald Friese (Fraktionsvorsitzender)
Steffen Mielke (Ratsmitglied)
Thomas Abelen (sachkundiger Bürger)



Rede zum Haushalt 2023 d. Gemeinde Lindlar
Die Gewaltenteilung einer Kommune besteht aus der Legislative (Gemeinderat) und der Executive (Verwaltung incl. Bürgermeister).
Für den Haushaltsplanentwurf zeichnet die Verwaltung verantwortlich. Der Bürgermeister unterbreitet den Plan dem Gemeinderat. Im Haupt- und Finanzausschuss berät die Politik über die Vorschläge und unterbreitet dem Rat das Ergebnis seiner Beratungen.
Seit dem Ausbruch von Covid19 und dem Krieg von Russland gegen die UKRAINE hat sich die Lage in Deutschland und somit auch in Lindlar drastisch verändert und nimmt Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unserer Gemeinde.
Um es kurz zu machen, die Preise sind durch Lieferengpässe und Verknappungen auf der Angebotsseite drastisch gestiegen. Ob Lebensmittel oder alles was mit der Bauindustrie in Zusammenhang steht, alles ist wesentlich teurer geworden. Das wirkt sich z. B. leider auch auf die Baugrundstückspreise sehr negativ aus.
Eine Normalisierung scheint sich zwar am Horizont abzuzeichnen, aber wann diese wieder eintritt und wie, weiß niemand.
Die zweite Aufgabe der Politik - neben der Legislative - ist die Kontrolle der Verwaltung. Sowohl was die Gesetze als auch die Beschlüsse der Gemeinde anbelangt, hat sich hauptamtlich der Bürgermeister hierum zu bemühen. Der Rat kann die Verwaltung auf Fehler hinweisen, die der Bürgermeister umgehend zu beheben hat.
1. Beispiel: der Bürgermeister, der in 2020 einen Beschluss des Klima- + Umweltausschusses bezüglich der Anschaffung klimafreundlicher Neuwagen für die Gemeinde beschlossen bekam, hat das bis heute nicht umgesetzt. Seine Aussage, das habe der Verwaltungsrat auch schon beanstandet, klang u. E. wenig plausibel. Hier hat der Bürgermeister zu handeln.
2. Beispiel: Ende 2021 wurde vom Rat beschlossen (auf Antrag der CDU), dass der Bürgermeister juristisch prüfen lassen muss, wenn sich die Förderung seitens des Landes in Sachen ISEK von 60% auf 50% verringert, welcher Schaden der Gemeinde entstanden ist. Diese Frage ist immer noch unbeantwortet. Die beauftragte Beratungsgesellschaft hatte es unterlassen die Gemeindeverwaltung zu unterrichten, dass sich der Fördersatz geändert hat. Die Gemeinde muss einen evtl. entstandenen Schaden gegenüber der Beratungsgesellschaft geltend machen. Da es die erhoffte parallel-Förderung durch den BUND nach Auskunft des Bürgermeisters nicht geben wird, ist die Schadensersatzfrage jetzt umgehend zu klären. Die bisherigen Aussagen des Bürgermeisters sind keine ausreichenden Argumente, um das Verfahren nicht mehr zu betreiben. Der Bürgermeister hat ein Rechtsgutachten einzuholen, dem Rat zu berichten und den Rat entscheiden zu lassen, wie weiter vorgegangen werden soll.
3. Beispiel: Die Aussage des Bürgermeisters, eine rechtlich abgesicherte Vertragsstrafe aus dem Durchführungsvertrag mit der „Schloss Heiligenhoven Bauherrenschaft“ nicht einfordern zu wollen (Niederschrift Gemeinderat vom 31.01.2023, Beantwortung zu TOP 2 durch BGM). Das Argument des Bürgermeisters, es sei „nicht verhältnismässig“ eine Strafe zu verlangen, ist die Meinung des Bürgermeisters, nicht des Gemeinderats. Der Bürgermeister hat die Entscheidung hierzu vom Rat einzuholen. Dieses dritte Vergehen des Bürgermeisters ist keine Bagatelle. Hier stellt sich der Bürgermeister über den Rat. Das ist nicht hinnehmbar.
Was den Haushalt 2023 betrifft, fällt auf, dass seit mindestens einem Jahr das „fehlende Personal“ eine immer größere Bedeutung in der politischen Argumentation der Verwaltung einnimmt. Im Rahmen der zulässigen Besoldung von Beschäftigten kann die Verwaltung keine geeigneten Stellennach- und Neubesetzungen erreichen. Das hat zur Folge, dass in Lindlar geplante Baumaßnahmen wegen fehlenden Personals monatelang unbearbeitet liegen bleiben bzw. sich deren Bearbeitung unverhältnismäßig verzögern. Die FDP stellt sich die Frage, ob durch eine Priorisierung der Aufgaben, deren Bearbeitung nicht optimiert werden könnte? Die von der CDU vorgeworfene „mangelnde Entscheidungsfreude“ in Sachen Neubaugebiete „An der Jugendherberge“ und „IP Klause, V“ ist deshalb eine dreiste Lüge, weil die Bearbeitung der Verwaltungsaufgaben nicht zu den Aufgaben des Rates oder der Fraktionen gehört.
Der Eindruck, dass die CDU die Niederlage der Kommunalwahl 2020 immer noch nicht verwunden hat, ist augenscheinlich. Dieses Verhalten ist in keiner Weise „bürgerfreundlich“.
Der HH-Plan 2023 ist seriös geplant. Bei den der Planung zugrundeliegenden Zahlen scheint an vielen Stellen die „Hoffnung die Mutter des Gedankens“ gewesen zu sein, den Haushalt unbedingt auszugleichen zu wollen und die Problemjahre bis 2026 „sehr positiv“ darstellen zu müssen.
Bitte vergessen Sie nicht, dass wir einen „Schattenhaushalt“ durch die CORONA- und die UKRAINE-Krise vor uns herschieben. Ab 2025 werden wir millionenschwere Abschreibungsbeträge im Haushalt zusätzlich abzudecken haben. Der Schuldenberg verursacht aber bereits heute Zinsaufwendungen. Wir erleben auch heute wieder, dass Gelder, die plötzlich das bereits geplante Budget wesentlich verbessern, nicht zur Erzielung eines Überschusses oder zur Schuldentilgung verwendet werden, sondern sofort wieder für parteipolitische Prestigeobjekte ausgegeben werden.
Wie bereits in der Vergangenheit üblich, werden auch heute wieder seitens der Verwaltung Hiobsbotschaften einfach ignoriert. 70 Jahre lang - unter der Alleinherrschaft der CDU – wurden Zukunftsängste ignoriert und wegdiskutiert. Reserven zu bilden und für die Zukunft Sicherungsmaßnahmen zu schaffen scheint für Lindlar aus Sicht der Verwaltung anscheinend nicht nötig zu sein. Das Ergebnis des Handlungswillens der Verwaltung ist u. E. nur so interpretierbar: „Wir planen und leben einfach zulasten der Zukunft unserer Kinder.“
Will die Bevölkerung Lindlars das? NEIN.
Solange ein Haushaltsplan sich nicht mit der Konsolidierung des gewaltigen Schuldenbergs auseinandersetzt und keine konkreten Vorschläge zum wirklich gewollten Schuldenberg-Abbau beinhaltet, wird die FDP-Fraktion den Haushalten der Gemeinde nicht mehr zustimmen können. Das sage ich seit mittlerweile 2004 in den Haushaltsreden. Es handelts sich also nicht um eine Eintagsfliege und nicht um nie vorgetragene Argumente.
Die FDP ist der Meinung, dass nur der, der gestaltet, Einfluss auf die Zukunft nimmt. Wer verwaltet, reagiert nur auf die Entscheidungen Dritter, die Druck auf Lindlar ausüben. Der Verwalter ist der Getriebene, nicht der Bestimmende.
Wir dürfen nicht vergessen, dass nur die Kreativität neuer Ideen und neuer Technologien die Probleme, die in der Zukunft garantiert unsere Ziele beeinflussen werden, beheben können.
Darüber hinaus wird in Zukunft in Lindlar nichts mehr gehen, wenn wir keine Rücksicht auf die Menschen, ihre Lebensqualität und auf unsere Natur nehmen.
„Denn wenn das letzte Blatt vom Baum gefallen ist …“ können wir nichts mehr reparieren.
Die FDP-Fraktion stimmt nicht für und auch nicht gegen den Haushalt. Die FDP enthält sich.
Lindlar, den 28. März 2023
Harald Friese Fraktionsvorsitzender
OBERVERWALTUNGSGERICHT MÜNSTER KIPPT BERECHNUNGEN DER ABWASSERRGEBÜHREN; INSBESONDERE ABSCHREIBUNGEN VOM WIEDERBESCHAFFUNGSWERT UND ZU HOHE ZINSEN WERDEN MONIERT (keine Revision zugelassen)
am Dienstag, 17.5.2022, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster u.a. über die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen bei Abwassergebühren geurteilt. Diese sind in den letzten Jahren in NRW falsch berechnet worden. Gerne möchte ich Ihnen die Mitteilung des OVG NRW zu Ihrer Kenntnis geben:
Münster (dpa/lnw) - Ein Urteil mit Folgen - für Bürger und die Kommunen in NRW. Jahrelang wurden die Abwassergebühren aufgrund einer falschen Grundlage berechnet. Das hat Folgen - für Bürger und
Kämmerer.
Die Abwassergebühren in Nordrhein-Westfalen sind über Jahre auf Basis einer falschen Grundlage berechnet worden. Das hat das NRW-Oberverwaltungsgericht am Dienstag in Münster in einem
Musterverfahren entschieden. Für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen hat das Urteil Folgen in Millionen-Höhe.
Geklagt hatte ein Grundstücksbesitzer in der Stadt Oer-Erkenschwick. Er wehrte sich gegen einen Abwasserbescheid aus dem Jahr 2017 über knapp 600 Euro. Der war rechtswidrig und um 18 Prozent zu
hoch ausgefallen, wie das OVG jetzt urteilte. Direkt von dieser Entscheidung profitieren jetzt Bürger, die in der Vergangenheit Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt haben.
Hausbesitzer und Mieter dürfen nach dem Urteil in den nächsten Jahren damit rechnen, dass ihre Gebührenbescheide oder Nebenkostenabrechnungen niedriger ausfallen, weil die Kommunen in
Nordrhein-Westfalen die Berechnungen neu aufstellen müssen. In den städtischen Haushalten werden demnach Gebühren in Millionen-Höhe fehlen.
Der 9. Senat des OVG bemängelte gleich mehrere Punkte im Fall Oer-Erkenschwick, sieht eine Mitschuld aber auch bei der Politik. Im entsprechenden Gesetz des Landes fehle es an konkreten
Vorgaben, an denen sich die Kommunen orientierten könnten. Laut OVG gebe es zum Beispiel in den neuen Bundesländern solche Vorgaben.
Das OVG kritisierte mehrere Punkte der bisherigen Berechnungspraxis: Die Stadt habe bei den Gebührenbescheiden die Abschreibungen und Zinsen so berechnet, dass diese die tatsächlichen Kosten
für die Anlage wie die Abwasserrohre am Ende überschreiten. «Die Gebühren dürfen nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Erfüllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind»,
erklärte das OVG und bezieht sich dabei auf die NRW-Gemeindeordnung.
Beim kalkulatorischen Zinssatz ging die Stadt vom Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre aus und setzte noch einen Aufschlag drauf. Das OVG dagegen sieht nur einen Zeitraum von 10 Jahren als
begründbar an. Und so kamen die Richter nicht auf einen Zinssatz von 6,52 Prozent wie die Stadt, sondern nur noch auf 2,42 Prozent.
«Die Richter teilen voll und ganz unsere Auffassung», sagte der NRW-Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler (BdSt), Rik Steinheuer, laut Mitteilung nach der Entscheidung. «Abwassergebühren sind
dazu da, die kommunale Abwasserbeseitigung sicherzustellen - und nicht, auf Kosten der Gebührenzahler satte Gewinne abzuschöpfen», sagte Steinheuer. Der BdSt hatte das Verfahren von Anfang an
begleitet und die Gebührenzahler in Nordrhein-Westfalen aufgefordert, Widersprüche gegen ihre Bescheide einzulegen.
Das OVG änderte mit dem Urteil seine eigene langjährige Rechtsprechung. In der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte der Kläger aus Oer-Erkenschwick im Jahr 2020 noch keinen
Erfolg.
Berufung zum Bundesverwaltungsgericht ließ das OVG nicht zu, dagegen kann Beschwerde eingelegt werden. Allerdings sieht das OVG da kaum Erfolgsaussichten, weil kein Bundesrecht betroffen
ist.
Vielen Dank, dass Sie uns gewählt haben !!!
Lieber Wählerinnen und Wähler (Landtagswahl NRW vom Sonntag, dem 15.05.2022),
erst einmal möchte ich Ihnen herzlich und persönlich für Ihre Stimmen danken, die Sie den Freien Demokraten, den Liberalen, zur Landtagswahl überlassen haben. Ihr Vertrauen ehrt uns und wir werden uns ungeachtet des Ergebnisses auch weiterhin für liberale Ideen und Gedanken einsetzen und stark machen, auch in Ihrem Namen.
Das Gute ist, wir sind im Landtag vertreten.
Auch wenn dieses Mal die Stimmung nicht so günstig für uns ausgefallen ist, weiß ich aus Erfahrung, dass die FDP in Zukunft auch wieder bessere Ergebnisse erhalten wird. Wir geben nicht auf, denn wir wissen, dass die Freiheit unser höchstes Gut ist.
Vielen Dank und bleiben Sie gesund und uns gewogen.
Ihr
Harald Friese
Vorsitzender und Fraktionsvorsitzender
der FDP Lindlar
Lindlar erhält 170.130,74 Euro zur Integration von geflüchteten Menschen aus der Ukraine
Das Land NRW unterstützt die Kommunen bei der Integration geflüchteter Menschen aus der Ukraine. „Ich freue mich, dass Flüchtlings- und Familienminister Dr. Joachim Stamp sein von Beginn an klar kommuniziertes Versprechen einlöst: Das Land wird die vom Bund zugesagten Mittel eins zu eins an die Kommunen und damit auch Lindlar weiterleiten. Wir stehen in dieser besonderen Ausnahmesituation an der Seite der Kommunen im Land“, erklärt Ratsmitglied Steffen Mielke.
Die erste Tranche in Höhe von insgesamt 215,4 Millionen Euro erfolgt in dieser Woche. Zuvor wurde kommunalscharf die jeweilige tatsächliche Belastung abgefragt. Lindlar erhält in der ersten Tranche 170.130,74 Euro. „Unsere Kommunen werden mit der Aufnahme der geflüchteten Menschen aus der Ukraine vor große Herausforderungen gestellt. Zusammen mit den Menschen wird auch in Lindlar Herausragendes geleistet: Hier wurden und werden schon mehr als 100 Menschen aus der Ukraine mit viel Engagement versorgt, untergebracht und integriert“, betont Erika Lob, sachkundige Bürgerin der FDP im Sozialausschuss.
Die Landesregierung verzichtet bei der Auszahlung auf ein komplexes Verwendungsnachweisverfahren. „Die Mittel werden unbürokratisch und in vollem Umfang der Hilfen des Bundes ausgezahlt. Das hilft Lindlar enorm, die Aufgaben bei der Unterbringung, Versorgung und Integration der geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu erfüllen. Während andere Bundesländer noch das Verfahren prüfen oder sogar planen, einen Eigenanteil abzuschöpfen, handelt Nordrhein-Westfalen schnell. Wir werden uns als Freie Demokraten weiter dafür einsetzen, dass das Land die Kommunen bestmöglich unterstützt“, sagt der FDP-Fraktionsvorsitzende Harald Friese.
Die zweite Tranche in Höhe von insgesamt 107,7 Millionen Euro wird im selben Verfahren Anfang Juni ausgezahlt. Die dritte Tranche nimmt belastungsbezogene Indikatoren in den Blick. Sie erfolgt folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
ANTRAG zur "Grundsteuererhebung" durch die Gemeinde Lindlar
I. P r o b l e m d a r s t e l l u n g:
Nach der Neuregelung des Bundes wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach dem wertbasierten Scholz-Modell erhoben, sofern die Bundesländer keine abweichenden eigenen Grundsteuermodelle umsetzen. Bisher gab es in NRW anders als in anderen Flächenländern leider keine politische Mehrheit für die Nutzung der entsprechenden Länderöffnungsklausel. Stand heute käme in NRW damit ab dem Jahr 2025 das Scholz-Modell zum Tragen: Im Rahmen dieses Modells sollen die Verkehrswerte von Immobilen als Bemessungsgrundlage in einer bürokratischen Hauptfeststellung alle sieben Jahre neu bewertet werden. Bei absehbar weiter steigenden Immobilienpreisen wird das Scholz-Modell ohne turnusmäßige aktive Hebesatzsenkungen durch die Kommunen aufgrund dieser inneren Wertdynamik zu fortlaufenden, automatischen Steuererhöhungen führen. Einen dauerhaften Ausweg aus dieser Steuerspirale bietet nur ein eigenes flächenbasiertes Grundsteuermodell, bei dem sich der Grundsteuerwert hauptsächlich über konstante Grund- und Gebäudeflächen und nicht über fortlaufend steigende Bodenwerte und Mietpreisniveaus bestimmt.
Darüber hinaus sieht das Scholz-Modell klageanfällige, politisch motivierte Steuerrabatte vor. Das gefährdet die rechtssichere Erhebung dieser wichtigen kommunalen Steuer. Beispielsweise würde der geplante Steuerrabatt für Genossenschaftswohnungen dazu führen, dass bei einem Wohnblock mit teilweise genossenschaftlichen und teilweise privat vermieteten Wohnungen die Bewohnerinnen und Bewohner in identischer Wohnlage in identisch großen Wohnungen eine unterschiedlich hohe Grundsteuerlast tragen müssten. Die Grundsteuer dient im Kern jedoch der Bereitstellung der öffentlichen kommunalen Infrastruktur. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum die Menschen diese Infrastruktur in identischer Wohnlage nur in Abhängigkeit der Besitzstruktur ihrer bewohnten Immobilie in unterschiedlichem Umfang nutzen - und bezahlen - sollten.
II. Beschlussfassung
Der Rat beschließt:
(1) Eine ab dem Jahr 2025 rechtssicher erhobene Grundsteuer ist für die Finanzierung und Bereitstellung der kommunalen Infrastruktur von zentraler Bedeutung.
(2) Das Scholz-Modell würde ohne aktive, fortlaufende Hebesatzsenkungen der Kommune bei steigenden Immobilienpreisen zu einer immer weiter steigenden Grundsteuerlast für die Bürgerinnen und Bürger führen, was nicht vertretbar ist.
Der Rat fordert den Bürgermeister der Gemeinde Lindlar auf, sich beim Land NRW
(3) für die Nutzung der Länderöffnungsklausel einzusetzen, um auch in NRW ein faires, transparentes und bürokratiearmes Grundsteuermodell umzusetzen. Diese Anforderungen lassen sich am besten in einem flächenbasierten Grundsteuermodell mit Lagefaktoren verwirklichen, wie es viele andere Bundesländer in unterschiedlichsten Regierungskonstellationen (u. a. Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Bayern) einführen werden.
STRASSENAUSBAUBEITRÄGE für BürgerINNEN seit Beschluss des Landtags NRW vom 24.03.2022 rückwirkend ab 01.01.2020 kostenlos (ANTRAG DER FDP LANDTAGSFRAKTION)
Der Landtag Nordrhein-Westfalens hat am 24.03.2022 auf Antrag der FDP Landtagsfraktion eine Änderung des Förderprogramms zu Strassenausbaubeiträgen beschlossen.
Die Änderung führt zu einer 100%igen Entlastung von Beiträgen. Nach Jahrzehnten ohne Anpassungen bei den Ausbaubeiträgen hat die FDP Landtagsfraktion - nach einer Halbierung der Beiträge ab 2020 - zum zweiten Mal eine Entlastung in dieser Legislatur ermöglicht.
Die Entlastung wirkt sich ab 2020 rückwirkend auf alle Bescheide aus, die unter das
Förderprogramm fallen. Wer bereits hälftige Beiträge vom Land erstattet bekommen hat, erhält jetzt die 2. Hälfte auch noch vom Land zurück. Dafür werden bereits in den Haushalt 2022 eingestellte Mittel genutzt. Das Förderprogramm verfügt über den notwendigen finanziellen Speilraum. Auf diese Weise fliessen die bislang nicht genutzten Mittel nicht zurück in den Haushalt, sondern kommen den Menschen zu Gute, die ursprünglich von dem Programm profitieren sollten.
In einem weiteren Schritt wird die Landesregierung die Abschaffung der Strassenausbaubeiträge gesetzlich unter Beachtung des Konnexitätsgrundsatzes regeln. Damit hat die FDP-Landtagsfraktion die Landesregierung beauftragt.
Vergabe der Grundstücke "AN DER JUGENDHERBERGE"